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Wohnungseigentum Sanierungspflichten

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 86/2018 vom 04.05.2018 auf sein Urteil vom 04.05.2018 (Aktenzeichen V ZR 203/17) hin. Danach kann jeder Wohnungs- oder Teileigentümer verlangen, dass im Gemeinschaftseigentum liegende gravierende bauliche Mängel auf Kosten der Gemeinschaft saniert werden.

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Verbot des Verlustabzugs verfassungswidrig?

Das Finanzgericht (FG) Hamburger hat mit Vorlagebeschluss vom 29.08.2017 (Aktenzeichen 2 K 245/17) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt, "ob § 8c Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 (Bundesgesetzblatt I 2007, 1912) mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 Prozent (im Streitfall 80 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind."

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Keine neuen Tatsachen, wenn alle Fragen des Finanzamts beantwortet wurden

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 21/2018 vom 25.04.2018 auf sein Urteil vom 29.11.2017 (Aktenzeichen II R 52/15) hin.  Danach liegen keine neuen Tatsachen vor, wenn die Fragen des Finanzamts vollständig und richtig beantwortet wurden. Somit "ist das FA nach „Treu und Glauben“ an einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) gehindert, wenn es später Kenntnis von steuererhöhenden Tatsachen erlangt."

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