Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 23/2018 vom 14.05.2018 auf seinen Beschluss vom 25.04.2018 (Aktenzeichen IX B 21/18) hin. Danach zweifelt der (BFH) an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 24/2018 vom 14.05.2018 auf sein Urteil vom 07.02.2018 (Aktenzeichen X R 10/16) hin. Danach sind Verluste aus Beteiligungen an einem vom Anleger nicht erkannten Schneeballsystem zum Erwerb von Blockheizkraftwerken als gewerblich anzusehen und steuerlich zum Abzug anzuerkennen. Es handelt sich um ein Musterverfahren für mehr als 1 400 geschädigte Anleger. Allerdings wurde die Streitsache an das FG Münster zurückverwiesen, um zu klären, ob es sich bei den beabsichtigten Investitionen um ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b des Einkommensteuergesetzes (EStG) handelt. Dann wäre ein Abzug nicht zulässig.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 25/2018 vom 16.05.2018 auf sein Urteil vom 01.03.2018 (Aktenzeichen V R 35/17) hin. Obwohl das streitgegenständliche Gestaltungsmodell von der Finanzverwaltung akzeptiert wurde, hat der BFH es für unzulässig beurteilt.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 16.05.2018 "Anwendung neuer BFH-Entscheidungen" darauf hin, dass die Finanzverwaltung beschlossen hat, die in dem Schreiben aufgeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 09.05.2018 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.12.2015 (Aktenzeichen XI R 28/13) auf die Inanspruchnahme des Abtretungsempfängers einer Forderung nach § 13c Abs. 1 UStG beim Factoring hin.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 88/2018 vom 15.05.2018 auf sein Urteil vom 15.05.2018 (Aktenzeichen VI ZR 233/17) hin. Danach "ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar."
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Die Bundessteuerberaterkammer (BStBk) hat sich am 27.04.2018 mit einer Eingabe zu der Frage, wie Kartenumsätze im Kassenbuch zu behandeln sind, an das Bundesfinanzministerium gewandt.
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In wenigen Tagen ist es soweit: Die Datenschutzgrundverordnung wird in Kraft getreten sein. Nachfolgend veröffentlichen wir eine Auswahl von Hinweisen.
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