Aufgrund hoher Nachfrage wiederholt die Steuerberaterkammer München des Seminar "Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau nach § 146b AO" am 06.09.2018 zum zweiten Mail. Die Teilnehmer des ersten Seminartermins am 28.02.2018 haben das Seminar mit "sehr gut" benotet, die erste Wiederholung am 18.07.2018 ist ausgebucht..
Die Referenten sind wieder:
Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand (RAK)
Referent bei zahlreichen Seminaren und Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation
und
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt FürstenfeldbruckDie Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf ihrer Homepage einen "Stresstest Digitalisierung für Steuerberater" veröffentlicht.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.06.2018 die Sammlung der Amtlichen Handbücher in digitaler Form um zwei Handbücher erweitert. Neben den Handbüchern zur Einkommen- und Lohnsteuer sind nun auch die aktuellen Versionen zur Gewerbe- und Körperschaftsteuer online.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.06.2018 folgende Allgemeinverfügung erlassen: "Am 18. Juni 2018 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2010 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die beschränkte Abziehbarkeit (§ 10 Absatz 4 EStG1) von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG2 verstoße gegen das Grundgesetz."
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 18.06.2018 mit, dass der Vorläufigkeitsvermerk in Einkommensteuerbescheiden für 2005, 2009 und teilweise 2010 geändert wird.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.06.2018 den seit längerer Zeit erwarteten Anwendungserlass zu § 146 AO veröffentlicht. Damit ergibt sich insbesondere, wie die Finanzverwaltung die Einzelaufzeichnungspflicht und die Führung einer offenen Ladenkasse geregelt haben möchte.
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Das Finanzgericht Münster hat am 15.06.2018 sein Urteil vom 12.04.2018 (Aktenzeichen 3 K 3662/16 Erb) veröffentlicht. Danach sind Vorfälligkeitsentschädigungen als Nachlassverbindlichkeiten erbschaftsteuerlich abzugsfähig.
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Das Finanzgericht Münster hat am 15.06.2018 sein Urteil vom 28.02.2018 (Aktenzeichen 9 K 3343/13 E) veröffentlicht. Hierbei ging es um die Frage, wie die Einkommensteuerschuld von Ehegatten nach § 268 ff AO aufzuteilen ist, wenn ein Ehegatte sich in Insolvenz befindet.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe weist in seiner Pressemitteilung vom 13.06.2018 auf sein Urteil vom 12.06.2018 (Aktenzeichen 17 U 131/17) hin. Danach ist die Kündigungsklausel einer Bausparkasse unwirksam.
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