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Zweite Wiederholung Seminar Kassen-Nachschau und Verfahrensdokumentation

Die Steuerberaterkammer München wiederholt das Tagesseminar am 06.09.2018 zum zweiten Mal:
Titel "Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation nach GoBD. Ab 2018: Kassen-Nachschau nach § 146b AO". 
Referenten: Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand (RAK) ist Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation und Referent von zahlreichen Seminaren, auch bei der Steuerberaterkammer München.
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt Fürstenfeldbruck
Das Seminar kann ab sofort auf der Homepage der Steuerberaterkammer München gebucht werden: Link    

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Steuer-IKS neuer Terminus der Bundessteuerberaterkammer

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 09.07.2018 die "Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem - Steuer-IKS" veröffentlicht. Endlich nimmt unser Berufsstand zu diesem Bereich und damit auch zur Verfahrensdokumentation nach GoBD Stellung und das in hervorragender Qualität. Herzu gratuliert COLLEGA-Wochen-Ticker sehr herzlich.

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Bundeshaushalt 2019

Die Bundesregierung hat den Haus­halt­s­ent­wurf 2019 und die Fi­nanz­pla­nung bis 2022 unter den Schlagworten "Zu­kunfts­ori­en­tiert, ge­recht und ver­ant­wor­tungs­voll" veröffentlicht.

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Vertrag mit einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 115/2018 vom 12.07.2018 auf sein Urteil vom 12.07.2018 (Aktenzeichen III ZR 183/17) hin. Danach geht der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über. 

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Keine Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung vom 13.07.2018 auf sein Urteil vom 24.05.2018 (Aktenzeichen 11 K 3448/15 H (L)) hin. Danach ist eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung nur zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

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