Hier ist ein Überblick über die wichtigen Termine im Herbst 2018:
06.09.2018 |
Steuerberaterkammer München Seminar Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau, zweite Wiederholung. Einladung hier |
28.09.2018 |
143. COLLEGA-Tag. Geplante Themen: Neue Kopiervorlagen zu Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau | Steuer-IKS | Steuerberatungsverträge | Work-Flow in der Steuerkanzlei | Aktueller Block. |
05.10.2018 |
Kollege Stefan Hinterleitner veranstaltet: Praxisworkshop Kanzleidigitalisierung mit Stefan Kaumeier. Einladung hier |
26.10.2018 |
Kammerfachtag der Steuerberaterkammer München COLLEGA sponsert die Veranstaltung und beteiligt sich als Aussteller. |
30.11.2018 |
144. COLLEGA-TAG. Wir bereiten wieder spannende Themen vor. Der 144. COLLEGA-Tag wird wie immer beim November-Termin durch eine Produktausstellung ergänzt. |
Bitte, notieren Sie die Termine und melden Sie sich rechtzeitig an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einem Schreiben vom 18.07.2018 darauf hin, wie die 150.000 Euro-Grenze bei Auslandsbeteiligungen zu handhaben ist.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einem Schreiben vom 17.07.2018 darauf hin, dass eine für zurückliegende Zeiträume erteilte Bescheinigung nur unter den Voraussetzungen des § 171 Abs. 10 AO eine Ablaufhemmung auslösen kann.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 39/2018 vom 18.07.2018 auf sein Urteil vom 14.03.2018 (Aktenzeichen X R 17/16) hin. Danach ist der Abzug für betrieblich veranlasste Schuldzinsen auf die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 120/2018 vom 19.07.2018 auf sein Urteil vom 19.07.2018 (Aktenzeichen VII ZR 251/17) hin. Danach trifft den Betreiber einer Waschstraße "die Pflicht, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren."
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Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in seinem Praxisticker auf eine Pressemitteilung des Bayerischen Finanzministeriums hin. Danach werden im Rahmen einer Sonderaktion in den nächsten Wochen rund 1,2 Millionen Steuerbescheide in Bayern von Amts wegen zugunsten der Steuerzahler geändert.
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Wir wünschen unseren Lesern und Freunden eine erholsame Urlaubszeit. Gerne melden wir uns am 20.08.2018 wieder. Bis dahin grüßen wir unsere Leser herzlichst
Ihr COLLEGA-Wochen-Ticker
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