• COLLEGA e.V.

Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 01.08.2018 sein Urteil vom 28.02.2018 (Aktenzeichen VIII R 53/14) veröffentlicht. Danach können Schuldzinsen, die zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gezahlt werden.   

Weiterlesen

Drucken E-Mail

COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Holzhäuseln 37 · 84172 Buch am Erlbach
Tel. 08709/92230 · Fax 08709/922333 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!