Wir freuen uns auf Ihre rasche Anmeldung zu diesen praxisnahen Themen.
Die Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation sind vollkommen überarbeitet und stehen ab 28.09.2018 im Shop zum Download zur Verfügung.
Wir sprechen über die Hinweise für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem - Steuer IKS - der Bundessteuerberaterkammer.
Sie bekommen Checklisten zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Sie bekommen die Dokumentenvorlagen der Steuerberaterkammer München zum Geldwäschegesetz mit Platzhaltern zum Download aus DATEV und COLLEGA Kanzleiverwaltung
Wir sprechen über die Anwendungserlasse zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) und zur Einzelaufzeichnungspflicht und offene Ladenkasse (§146 Abs. 1 AO)
Mit dem Aktuellen Block beschließen wir den 143. COLLEGA-TAG.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28.08.2018 Fragen der Wirtschaft zu dem seit 01.01.2018 gültigen Investmentsteuergesetz beantwortet. Unter anderem werden Fragen der tag-genauen Zurechnung, Realisierung von Veräußerungsgewinnen und die Veränderung des für den jeweiligen Anleger ermittelten absoluten Fonds-Aktiengewinns und des Fonds-Aktiengewinns pro Anteil beantwortet.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 31.08.2018 den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2019 veröffentlicht.
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KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER (KMLZ) weisen in ihrem Umsatzsteuer-Newsletter 37/2018 auf einen Beschluss des Finanzgerichts (FG) München vom 13.08.2018 (Aktenzeichen 14 V 736/18) hin. Das FG hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit für Jahre ab 2015 geäußert.
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Das Finanzgericht (FG) Köln weist in seiner Pressemitteilung vom 03.09.2018 auf sein Urteil vom 27.6.2018 (Aktenzeichen K 870/17) hin. Zwei der angemeldeten 27 Teilnehmer haben kurzfristig abgesagt. Nach dem Urteil des FG Köln müssen die teilnehmenden 25 Mitarbeiter nicht mehr Lohnsteuer bezahlen.
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In Der Betrieb 2018, Seite 2054 ff vom 24.08.2018 wird in einem Artikel von Kuhn/Scupra darauf hingewiesen, dass in Deutschland sozialversicherte Arbeitnehmer bei Auslandseinsätzen die sogenannte A1 Bescheinigung vorzeigen können sollten, um Bußgelder zu vermeiden.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 45/2018 vom 05.09.2018 auf sein Urteil vom 06.06.2018 (Aktenzeichen X R 41/17) hin. Krankenkassen bieten Beitragsnachlass an, wenn Versicherte Tarife mit Selbstbehalt wählen.
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Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter August/September 2018 auf sein Urteil vom 10.07.2018 (Aktenzeichen 10 K 1964/17 E) hin. Ein Arbeitnehmer hat verspätet von seinem Arbeitgeber einen Nachweis über die tatsächlich abgeführten Sozialversicherungsbeiträge erhalten.
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