Im Dokumentenmanagementsystem (DMS) von COLLEGA-KanzleiPlus kann sich jeder Anwender seine Ablageorganisation so einrichten, wie er es haben möchte. Alle Dokumente - das sind Briefe in Word oder PDF, Excel-Tabellen, E-Mails, Faxe, PowerPoint, Bilder, Notizen - eben alle Dokumente - bekommen im File-Manager ihren Platz. Dort werden sie immer gefunden - ohne Wenn und Aber.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) regelt mit Schreiben vom 15.09.2014 die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für die Kalenderjahre ab 2015.
Das BMF hat das Schreiben vom 15.09.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014
Drucken
E-Mail
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 63/14 vom 10.09.2014 auf sein Urteil vom 09.07.2014 (Aktenzeichen II R 49/12) hin. Danach unterliegt bei einer Personengesellschaft, die Grundstücke besitzt, die Änderung des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer, wenn 95% der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar auf neue Gesellschafter übergehen.
Im Urteilsfall waren zwar 5,6% der Anteile zivilrechtlich beim bisherigen Gesellschafter verblieben. Es waren aber Optionsrechte für eine Übertragung dieser Anteile an den neuen Gesellschafter vereinbart worden, so das der BFH hinsichtlich dieser Anteile wirtschaftliches Eigentum beim neuen Gesellschafter annahm.
Der BFH hat die Pressemitteilung 63/14 vom 10.09.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014
Drucken
E-Mail
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 64/14 vom 17.09.2014 auf sein Urteil vom 17.07.2014 (Aktenzeichen VI R 42/13) hin. Ein an multipler Sklerose erkrankter Bürger errichtete einen barrierefreien Bungalow und wollte die Anschaffungskosten für das Grundstück, die sich aus der seiner Behinderung entsprechenden größeren Grundfläche des Gebäudes ergaben, als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das hat der BFH abgelehnt.
Aus der Pressemitteilung:
"Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfelds sind zwar in der Regel aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG). Dies gilt insbesondere auch für behindungsbedingte Mehrkosten eines Um- oder Neubaus."
Hinsichtlich des größeren Grundstücks sah der BFH keinen Zusammenhang mit der Behinderung.
Das BFH hat die Pressemitteilung vom 17.09.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014
Drucken
E-Mail
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.05.2014 (Aktenzeichen VII R 46/13) entschieden, dass die Fortführung des Namens einer Gaststätte keine Haftung für Steuerschulden auslöst, wenn der bisherige und der neue Betreiber unter unterschiedlichen Firmennamen tätig waren.
Der BFH hat das Urteil vom 20.05.2014 (Aktenzeichen VII R 46/13) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014
Drucken
E-Mail
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist mit seiner Pressemitteilung 44/14 vom 18.09.2014 auf sein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen 6 AZR 636/13) hin. Danach ist es keine Diskriminierung wegen des Alters, dass für Arbeitnehmer bei längerer Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen gelten.
Das BAG hat die Pressemitteilung 44/14 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesarbeitsgericht
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014
Drucken
E-Mail
Das Bundesarbeitsgericht weist in seiner Pressemitteilung 46/14 auf sein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen 8 AZR 753/13) hin. Eine Mutter mit einem siebenjährigen Kind wurde bei ihrer Suche nach einer Ganztagsstelle nicht berücksichtigt. Das BAG hat die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, die zu prüfen hat, ob eine Benachteiligung der Klägerin als Frau vorliegt.
Im Urteilsfall wollte die Frau eine Entschädigung, weil sie nicht berücksichtigt wurde. Hierbei verwies sie darauf, dass der betreffende Arbeitgeber auf ihrem Lebenslauf die Angabe, sie habe eine siebenjähriges Kind, unterstrichen hatte und außerdem mit Hand auf dem Lebenslauf einen Vermerk "7 Jahre alt!" angebracht hatte.
Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass die Vorinstanz prüfen müsse, "ob in dem Verhalten der Beklagten nicht eine unmittelbare Benachteiligung der Klägerin als Frau zu sehen ist, was eine Auslegung des Vermerks auf dem zurückgesandten Lebenslauf erfordert."
Der BAG hat die Pressemitteilung 46/14 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesarbeitsgericht.
Hinweis:
Ohne die handschriftlichen Vermerke auf dem Lebenslauf gäbe es nichts auszulegen. Daraus kann man die Empfehlung ableiten, Bewerbungsunterlagen nicht für Notizen und andere Hinweise zu verwenden, die Rückschlüsse auf die Gründe der Behandlung einer Bewerbung zulassen.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014
Drucken
E-Mail
Die Bundessteuerberaterkammer hat auf ihrer Homepage eine Broschüre "Steuerberatung 2020" veröffentlicht.
An der Broschüre haben Berufskollegen aus allen regionalen Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer mitgearbeitet. Sie schildern dort im Wesentlichen den Istzustand und die Erwartungen in die Zukunft (Sollzustand).
Die Bundessteuerberaterkammer hat die Broschüre auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundessteuerberaterkammer.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014
Drucken
E-Mail