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Übermittlung eines elektronischen Dokuments - EGVP kann unwirksam sein

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat auf seiner Homepage den Beschluss vom 15.08.2018 (Aktenzeichen 2 AZN 269/18) veröffentlicht. Danach kann "über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts eine Nichtzulassungsbeschwerde seit dem 1. Januar 2018 nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist."

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