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Hardware-Nachrüstungen statt Fahrverbote

Auf Antrag des Landes Hessen hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 21.09.2018 beschlossen, der Bundesregierung zu bitten, zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für technisch umgerüstete Diesel-Fahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen, zu schaffen (Bundesrats-Drucksache 448/18 vom 13.09.2018).

 

Weiter wurde die Bundesregierung gebeten, 

• die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für die betroffenen Diesel-Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann,
• dafür Sorge zu tragen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind.

Der Bundesrat hat die Bundesrats-Drucksache 448/18 vom 13.09.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2018
24.09.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

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