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Kein Entgeltanspruch eines Pflegeheimbetreibers bei vorzeitigem Heimwechsel

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 164/2018 vom 04.10.2018 auf sein  Urteil vom 04.10.2018 (Aktenzeichen III ZR 292/17) hin. Das Prinzip der tagesgleichen Vergütung bestimmt, dass die im Begriff des Gesamtheimentgelts zusammengefassten Zahlungsansprüche der Einrichtung für den Tag der Aufnahme des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim sowie für jeden weiteren Tag des Heimaufenthalts taggenau berechnet werden.

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