Bewertung von Kulturen in Baumschulen: Anwendungsschreiben verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 05.10.2018 die Anwendung der bisherigen Regelung gemäß BMF-Schreiben vom 27.06.2014 verlängert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 05.10.2018 die Anwendung der bisherigen Regelung gemäß BMF-Schreiben vom 27.06.2014 verlängert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 04.10.2018 die Änderung von Abschnitt 10.3 Abs. 7 der Satz 7 Umsatzsteueranwendungserlass hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe nach § 1 AMRabG bekannt gemacht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 08.10.2018 diese Regelungen bekannt gemacht: "Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2019 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt."
Der Bundesfinanzhof weist ist seiner Pressemitteilung 52/2018 vom 10.10.2018 auf sein Urteil vom 02.07.2018 (Aktenzeichen IX R 31/16) hin. Danach unterliegt eine Entschädigung, die einem "Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird", nicht der Einkommensteuer.
Der Bundesfinanzhof weist ist seiner Pressemitteilung 51/2018 vom 08.10.2018 auf sein Urteil vom 13.3.2018 (Aktenzeichen X R 25/15) hin. Danach können "Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" als Sonderausgaben geltend machen.
Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) hat unter diesem Titel seinen Praxisticker 609 veröffentlicht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2018 einen Antrag zur Halbierung der Steuerzinsen behandelt.
Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), Harald Elster, hat in einer Pressemitteilung vom 08.10.2018 zu "Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Die Uhr steht auf 5 nach 12" ein erschreckendes Statement abgegeben.