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Bewertung von Kulturen in Baumschulen: Anwendungsschreiben verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 05.10.2018 die Anwendung der bisherigen Regelung gemäß BMF-Schreiben vom 27.06.2014 verlängert. 

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 05.10.2018:
"Die Regelungen sind bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/2021 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2021 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs weiterhin in ihrer bisherigen Fassung anzuwenden.
Darüber hinaus sind die Regelungen bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2022/2023 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2023 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs weiter  anzuwenden, wenn nach erfolgreicher Einführung des Projekts „Betriebsvergleich 4.0“ ab dem Kalenderjahr 2021 statistisch repräsentative Daten von Baumschulbetrieben der Bundesrepublik vorliegen."

Das BMF hat das Schreiben vom 05.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2018
15.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

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