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Pensionsrückstellungen: Steuerliche Behandlung der neuen Heubeck- Richttafeln 2018 G

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 19.10.2018 "Steuerliche Gewinnermittlung; Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG, Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ festgestellt, dass die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ erstmals der Bewertung von Pensionsrückstellungen am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde gelegt werden können, das nach dem 20. Juli 2018 (Tag der Veröffentlichung der neuen Richttafeln) endet. Das BMF hat Übergangsregelungen veröffentlicht:

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Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Schreiben vom 22.10.2018 veröffentlicht: "Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII)." 

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Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 22.10.2018 zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.09.2017 Stellung genommen. Der BFH hatte entschieden, dass für den sogenannten Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Absatz 7 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen.

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Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 26.10.2018 darauf hin, dass der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 AStG, § 4 Absatz 1 Satz 3 EStG, § 12 Absatz 1 KStG oder gleichlautender Vorschriften keine Handlung des Steuerpflichtigen voraussetzt.

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