Am 144. COLLEGA-TAG am 30.11.2018 gehen die drei Praktiker Dr. Wilhelm Schwarzmayr, Kurt Hengsberger und Günter Hässel der Frage nach, wie man sich als steuerlicher Berater am besten verhält, wenn bei einer Betriebsprüfung mit der Einleitung eines Strafverfahrens gedroht wird oder ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Oft sollen oberflächliche Schätzungen oder Hinzuschätzungen als Basis für Steuernachzahlungen oder gar die Einleitung eines Strafverfahrens dienen.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.11.2018 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) veröffentlicht. Dem Schreiben sind 144 Seiten Erläuterungen beigefügt.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24.10.2018 die Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. Juni 2013 (BStBl I S. 1277) wegen der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anzeige i. S. des § 16 Absatz 5 GrEStG mitgeteilt.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.11.2018 das endgültige Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2019 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg weist in seiner Pressemitteilung vom 13.11.2018 auf seinen Beschluss vom 26.09.2018 (Aktenzeichen Az.: 3 W 71/18) hin. Danach ist ein sogenanntes "Berliner Testament" auch bei einen ausgesetzten Scheidungsverfahren und dem Versuch, im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Ehe "eventuell" doch fortführen zu wollen, unwirksam.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 59/2018 vom 14.11.2018 auf seinen Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 02.08.2018 (Aktenzeichen V R 33/17) hin, nach dem er die Frage, ob die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuersatzermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist, dem EuGH vorgelegt hat.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 60/2018 vom 14.11.2018 auf sein Urteil vom 27.09.2018 (Aktenzeichen V R 49/17) hin. Danach hat der BFH eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) verworfen und entschieden, dass ein Bauträger, der rechtsirrig davon ausgegangen ist, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen.
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