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Sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen, sind nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Das teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 04.02.2019 mit.
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Eine Podiumsdiskussion zur Kassen-Nachschau veranstaltet die Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen am 21.02.2019 in Brühl.
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Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung; Korrektur des allgemeinen Informationsschreibens der Bundesministeriums der Finanzen (BMF) weist darauf hin, dass zwei Worte gestrichen wurden.
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Die Steuererklärungen für 2018 müssen grundsätzlich bis 31.07.2019 abgegeben werden. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern in einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 hin. Ähnliche Erklärungen wurden von den anderen Landesämtern bzw. Oberfinanzdirektionen veröffentlicht.
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 19. Juni 2018 (BStBl I S. 706) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert, teilt das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 31.01.2019 mit.
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Gefälschte E-Mails im Namen von Freunden, Nachbarn oder Kollegen gefährden im Moment ganze Netzwerke. Darauf weist das Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik hin.
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Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich auch zulässig, wenn eine Anzahlung geleistet wird. Das gilt aber nicht, wenn die Bewirkung der Lieferung oder die Erbringung der Dienstleistung zum Zeitpunkt der Anzahlung unsicher ist. Hierauf weist das Finanzgericht (FG) Münster im Rahmen seiner am 15.02.2019 veröffentlichten Entscheidungen hin.
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