27./28.03.2019 |
Münchner Steuerfachtagung weitere Info hier
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02.04.2019 |
Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau Referenten Günter Hässel WP | StB | RB (RAK) und Stefan Müller Finanzamt Fürstenfeldbruck Seminar bei der Steuerberaterkammer München bitte hier anmelden
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03.04.2019 |
Analyse der Verwaltungsprozesse im Mandantenbetrieb als Basis für Maßnahmen zur Digitalisierung Seminar Bayerische Akademie für Umwelt, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung uG Info hier |
26.04.2019 |
145. COLLEGA-TAG mit Workshop Verfahrensdokumentation erstellen Einladung und Tagesordnung sowie Anmeldung hier
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Sehr gerne weisen wir auf diese Veranstaltungen hin.
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2019
19.03.2019
www.verfahrensdoku.shop
Steuerberater Kompendium zur Verfahrensdokumentation
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"Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern" unter diesem Titel hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 13.03.2019 die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht.
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Wenn ein volljähriges Kind bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt hat, entfällt ein Kindergeldanspruch, wenn eine weitere Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes bildet. Hierauf weist der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Pressemitteilung 13/2019 vom 13.03.2019 unter Hinweis auf sein Urteil vom 11.12.2018 (Aktenzeichen III R 26/18) hin.
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"Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust nach der seit 1.1.2009 unverändert geltenden Rechtslage im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen." Das ergibt sich aus der Pressemitteilung 14/2019 vom 13.03.2019 des Bundesfinanzhofs (BFH), in der der BFH sich auf sein Urteil vom 20.11.2018 (Aktenzeichen VIII R 37/15) bezieht.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen hinsichtlich des Unterrichts zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 umsatzsteuerbefreit sind. Der EuGH teilt in seiner Pressemitteilung 31/2019 vom 14.03.2019 mit, dass er in der Rechtssache C-449/17 entschieden hat: "Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht."
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Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die Steuerregelung, die im Fall eines deutschen Staatsangehörigen, der seinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verlegt, eine Besteuerung der latenten Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen ohne Aufschub der Zahlung der geschuldeten Steuer vorsehe, mit den Regelungen des im Jahr 2002 in Kraft getretenen Freizügigkeitsabkommen (FZA) in Einklang steht.
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KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER (KMLZ) weisen in ihrem Newsletter 14/2019 auf eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) (Rechtssache C‑647/17 Srf konsulterna) hin, in der es um eine Ortsbestimmung im Umsatzsteuerrecht ging.
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Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (STMFH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 053 vom 14.03.2019 mit, dass "inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen."
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