27./28.03.2019 |
In zwei Tagen Münchner Steuerfachtagung weitere Info hier
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02.04.2019 |
Es sind noch wenige Plätze verfügbar - bitte sofort buchen Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau Referenten Günter Hässel WP | StB | RB (RAK) und Stefan Müller Finanzamt Fürstenfeldbruck Seminar bei der Steuerberaterkammer München bitte hier anmelden
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03.04.2019 |
Schon nächste Woche Analyse der Verwaltungsprozesse im Mandantenbetrieb als Basis für Maßnahmen zur Digitalisierung Seminar Bayerische Akademie für Umwelt, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung uG Info hier
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26.04.2019 |
145. COLLEGA-TAG mit Workshop Verfahrensdokumentation erstellen Einladung und Tagesordnung sowie Anmeldung hier
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Sehr gerne weisen wir auf diese Veranstaltungen hin.
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2019
25.03.2019
www.verfahrensdoku.shop
Steuerberater Kompendium zur Verfahrensdokumentation
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Nach seiner Pressemitteilung Nr. 15 vom 20.03.2019 bezieht sich der Bundesfinanzhof (BFH) auf sein Urteil vom 15.10.2019 (Aktenzeichen X R 6/17), in dem er sich "in grundsätzlicher Weise zu den Merkmalen des Spendenbegriffs wie etwa der Unentgeltlichkeit, der Freiwilligkeit und der wirtschaftlichen Belastung äußert. Die Entscheidung wird daher die weitere Rechtsprechung maßgeblich beeinflussen."
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Ein Jahr unbezahlten Sonderurlaub. Für diese Zeit steht dem Arbeitnehmer kein Urlaub zu. Hierauf weist das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung 15/2019 vom 19.03.2019 unter Hinweis auf sein Urteil vom 19.03.2019 (Aktenzeichen 9 AZR 315/17) hin.
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Für den Zeitraum der Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel für jeden Monat der Elternzeit kürzen. Das ergibt sich aus der Pressemitteilung 16/2019 vom 19.03.2019 des Bundesarbeitsgerichts und aus dem Urteil vom 19.03.2019 des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 9 AZR 362/18).
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Die Einführung des automatischen Verspätungszuschlags nach § 152 Absatz 2 Abgabenordnung (AO) gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2018. Hierauf weist der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) in seinem Praxisticker 629 hin.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Celle weist in einer Mitteilung vom 22.03.2019 auf Termine zur mündlichen Verhandlung in Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW hin.
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Ein Verzögerungsgeld kann das Finanzamt in bestimmten Fällen festsetzen. Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seinem Newsletter vom März 2019 auf sein Urteil vom 08.02.2019 (Aktenzeichen 4 K 590/17 AO) zur Frage der Ermessensausübung hin.
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Der Mietzins für einen Messestand ist für ein Produktionsunternehmen nicht gewerbesteuerlich hinzurechnungspflichtig, da es nicht erforderlich gewesen sei, eine Messefläche ständig für den Gebrauch in dem Betrieb vorzuhalten. Der Geschäftszweck des Unternehmens erfordere nicht die Teilnahme an Messen. Es sei eine freie und alle drei Jahre neu vorzunehmende Entscheidung, ob das Unternehmen aus Werbezwecken an der Messe teilnehmen wolle oder nicht. Das ergibt sich aus dem nicht rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 29.01.2019 (Aktenzeichen 10 K 2717/17 G,Zerl), auf das das FG Düsseldorf in seinem Newsletter vom März 2019 hinweist.
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