Am 26.04.2019 findet der 145. COLLEGA-TAG statt.
Von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr veranstalten wir einen Workshop "Erstellen der Günter Hässel Verfahrensdokumentation durch Auswählen aus dem Gesamtbestand."
Von 14:00 Uhr bis etwa 19:00 Uhr informieren wir in 6 spannenden Fachreferaten.
Die Teilnahme ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei, Nichtmitglieder bezahlen einen Kostenbeitrag von 119,- € (inkl. 19% USt).
Die Einladung mit der kompletten Tagesordnung finden Sie hier
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Hier sind noch wichtige Neuigkeiten:
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Zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben "Eindämmung der Normenflut" vom 18.03.2019 ausführlich Stellung. Geregelt wird die Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind.
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Starten Sie mit der Verfahrensdokumentation für die eigene Kanzlei. Nutzen Sie Ihre Erfahrungen, um Ihre Mandanten zu beraten. Sie können der nächsten Betriebsprüfung oder Kassennachschau entspannter entgegensehen. Wir haben zwei sofort einsetzbare Hilfsmittel vorbereitet.
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Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 16 vom 27.03.2019 auf den Beschluss des Großen Senats hin, nach dem eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt, die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
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Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 17 vom 27.03.2019 auf den Beschluss des V. Senat vom 14.03.2019 (Aktenzeichen V B 34/17) hin, nach dem ein Senat eines Gerichts als erkennendes Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt ist, wenn der Präsident eines Finanzgerichts (FG) zugleich Gerichtspräsident in einer anderen Gerichtsbarkeit ist, ohne dass der Geschäftsverteilungsplan erkennen lässt, mit welchem Bruchteil seiner Arbeitskraft der Präsident seinem Senat im FG zugewiesen ist.
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Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 18 vom 27.03.2019 auf sein Urteil vom 21.11.2018 (Aktenzeichen VI R 10/17). Danach ist wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu, wenn diese an einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil teilnehmen.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) lädt ein zum „6. Symposium zur Internationalen Steuerpolitik" „150 Jahre DBA – Fit for Purpose?“ am 08.05.2019 in Berlin.
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Am 09.05.2019 findet in München der „Noerr Digital Day 2019" statt. Experten aus der Wirtschaft und versierte Rechtsanwälte geben einen Überblick „u.a. zu Themen rund um Smart Cities, Digitalisierung der Supply Chain, Cyber Risks, den Schutz von Investitionen in IoT Vertragsgestaltung oder Arbeitnehmerüberlassung bei agilen Arbeitsmethoden."
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