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Analyse der Verwaltungsprozesse im Mandantenbetrieb als Basis für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Am 03.04.2019 kamen Inhaber und Mitarbeiter von annähernd 30 Kanzleien zum Stockerhof nach Pfaffenhofen. Einige brachten sogar Mandanten mit. Von 9:00 Uhr bis 17:00 stellten StB Dieter Pfab, WP/StB/RB Günter Hässel und Kanzleiberater Marcus Römer die Möglichkeiten der erfolgreichen Erstellung von Verfahrensdokumentationen in Kanzlei und bei Mandanten vor. "Dieser Tag hat sich wirklich gelohnt", war die einhellige Meinung der Teilnehmer.

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Altersvorsorge auf einen Blick

Pressemitteilung: "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat heute das gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben „Konzeptionelle Grundlagen für die Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation“ veröffentlicht. Der Forschungsbericht zeigt auf, wie die Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation gelingen kann – trotz unterschiedlicher Träger aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Die nötigen Schritte zur Umsetzung des ambitionierten Projektes werden nun zügig in Angriff genommen. vom Muss man für jedes Vor- und Nebensystem eine eigene Verfahrensdokumentation erstellen? Nachfolgend beantworten wir diese von einem Leser gestellte Frage."

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Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge eines Kindes als Sonderausgaben bei den Eltern

Der Sonderausgabenabzug für im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung getragene Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge eines Kindes sind bei den Eltern nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn die Voraussetzung des Urteiles des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.03.2018 (Aktenzeichen  X R 25/15) erfüllt sind. Das teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Schreiben vom 03.04.2019 mit. 

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Erste Hilfe beim Sportunterricht

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 042/2019 auf sein Urteil vom 04.04.2019 (Aktenzeichen III ZR 35/18) hin. In dem Fall ging es um sachgerechte erste Hilfe für einen Schüler. Zitat aus der Pressemitteilung des BGH:   "Es wäre aber nicht angemessen, wenn der Staat einerseits die Schüler zur Teilnahme am Sportunterricht verpflichtet, andererseits bei Notfällen im Sportunterricht eine Haftung für Amtspflichtverletzungen der zur Durchführung des staatlichen Sportunterrichts berufenen Lehrkräfte nur bei grober Fahrlässigkeit und damit nur in Ausnahmefällen einträte."

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
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