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Umzugskosten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.10.2014 ein Schreiben zur "steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2014 und 1. März 2015" veröffentlicht."

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Änderung von Verordnungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.10.2014 einen Referentenentwurf "Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften" veröffentlicht.

Betroffen sind folgende Regelungsbereiche:

  • Vollstreckung von Bescheiden der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
  • Ergänzung der anzeigepflichtigen Angaben in der Erbschaftsteuer
  • Steuerliche Identifikationsnummer § 139 b AO
  • Deutsch-Luxemburgische Konsultationsverordnung
  • Prüfung von Steuerbeamtinnen und Beamten
  • Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
    - Liste der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
    - Voraussetzungen zur Anwendung der Vorsteuer
  • Vergütungsverfahren
    - Vorsteuervergütungsverfahren
    - Regelung Prozesszinsen im Vorsteuervergütungsverfahren
    - Einführung der elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen
    - Übertragung der Zuständigkeit für das "Mini-one-stop-shop" Verfahren für polnische Unternehmen

Das BMF hat den Referentenentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2014+++
13.10.2014

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Umsatzsteuerjahreserklärung 2014

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.09.2014 die neuen Vordrucke der Umsatzsteuerjahreserklärung 2014 veröffentlicht. Das ist weniger spannend, da diese in den EDV-Programmen (zum Beispiel HSC-FinanzPlus im COLLEGA-Verbundsystem) elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Interessant kann es aber sein, die den Vordrucken beigefügten Anleitungen der Finanzverwaltung, in denen die Änderungen kenntlich gemacht wurden, durchzuschauen. Damit kann man sich besser auf die Neuerungen einstellen.  Link Homepage Bundesministerium der Finanzen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2014+++
13.10.2014

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Umsatzsteuer bei unentgeltlicher PKW-Überlassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemittelung 66/14 vom 08.10.2014 auf sein Urteil vom 05.06.2014 (Aktenzeichen XI R 2/12) hin. Danach ist die Überlassung eines PKW an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH umsatzsteuerpflichtig. Der BFH befasst sich ausführlich mit Fragen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage.

Die Streitsache wurde an das Finanzgericht (FG) zurück verwiesen, damit das FG klärt, ob die Überlassung entgeltlich - als Gegenleistung für die Tätigkeit als Geschäftsführer - oder unentgeltlich - als Leistung an den Gesellschafter - erfolgt ist.

In beiden Fällen spricht sich der BFH aber für eine Pauschalregelung zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und der Umsatzsteuer aus.

Der BFH hat die Pressemitteilung 66/14 vom 08.10.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.

Hinweis von Herrn Steuerberater Richard Schweiger, Poing. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2014+++
13.10.2014

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Notfallplan

Das Portal "it-business" weist auf seiner Homepage am 6.10.2014 darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) einen erheblichen Nachholbedarf bei Sicherheitskonzepten haben. COLLEGA unterstützt Kanzleien und ihre Mandanten mit in der Praxis erprobten Formularen zur Einrichtung von Sicherheitskonzepten und Notfallplänen.

Es ist leider üblich, dass man unangenehme Dinge weit von sich hält und immer wieder verschiebt. Damit verbessert man die Gefährdungslage nicht. Man wird auch das ungute Gefühl nicht los, Wichtiges zu übersehen. Aber man tut dennoch nichts.

Hinweis: Eine wirkliche Katastrophe liegt vor, wenn die Kanzlei oder das Unternehmen so zerstört werden, dass jegliches Arbeiten ausgeschlossen ist. Traurige Beispiele hierfür sind  die verschiedenen Hochwasserkatastrophen und die Einstürze von Häusern von einer Sekunde auf die andere. In einem guten Notfallplan sind Vorkehrungen getroffen und beschrieben, die es ermöglichen, innerhalb weniger Tage im Rahmen eines Notbetriebs weiter zu arbeiten.

Die Überbrückung bei kleineren Störungen ergibt sich ganz selbstverständlich aus dem Notfallplan. Denn wenn die Fortführung der Kanzlei oder des Betriebs bei einem Totaluntergang möglich ist, ist sie das bei kleineren Katastrophen um so mehr.

Zum sofortigen Start stellt COLLEGA den gemeinsam von Kollegen erstelltem COLLEGA-Organisations-Ordner mit zahlreichen Vorlagen auf CD zur Verfügung.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2014+++
13.10.2014

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Datenschutz ist Existenzschutz

Hochwasser in Bayern und Sachsen zerstörte mehrfach ganze Siedlungen und Häuserzeilen.
Häuser sind ohne jede Vorwarnung in Sekunden vom Erdboden verschwunden, wie Beispiele in Köln und Itzehoe zeigen.
Man muss es sich einmal vorstellen: Bei solchen Katastrophen ist alles verloren. Die Papierablage gibt es nicht mehr, die EDV-Anlage ist Schrott. Wo ist die Datensicherung? Findet man die Bänder, Platten oder anderen Datenträger in dem Schutt und sind sie noch brauchbar?

Leider zeigen solche Ereignisset, wie gefährdet jede Kanzlei im Extremfall ist und damit auch die berufliche Existenz.

Das Sicherungskonzept der Kanzlei

In einer stufenweise aufgebauten umfassenden Organisationsbeschreibung für Datenschutz und Datensicherheit werden in Richtlinien für den Alltag und in einem Notfallplan die richtigen Schritte zum Überstehen kleinerer Pannen, aber auch von Katastrophen erstellt.
Ein Sicherheitskonzept entsteht nicht in einem Arbeitsgang. Es muss wachsen. Aber man muss - ab besten sofort - damit beginnen.
Zum Beispiel in der Zusammenfassung und Überarbeitung aller bestehenden Organisationsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitsplatzbeschreibungen, Gebrauchsanleitungen, Programmhinweisen und ähnlichen die Grundorganisation der Kanzlei regelnden Unterlagen.

Hilfestellung für das Sicherheitskonzept der Kanzlei
Jahrelang haben wir die Erfahrungen vieler Kanzleien zusammen getragen und daraus den COLLEGA-Organisations-Ordner entwickelt. Auf rund 600 Seiten wird erläutert, worum es geht. Es werden Organisationshilfen aus der Praxis für die Praxis angeboten.
Wichtige Unterlagen stehen auf der beigegebenen CD als Word-Dateien zur Verfügung.

Der COLLEGA-Organisations-Ordner
ist das Gemeinschaftswerk des Vorstands und aller Mitglieder von COLLEGA e.V. unter der Federführung des 1. Vorsitzenden Günter Hässel, das laufend durch neue Anregungen aktualisiert und an gesetzliche Änderungen angepasst wird. Inhaltsverzeichnis

Investition
Preis des Ordners einschließlich CD mit allen Kopiervorlagen € 295,-,
ermäßigter Preis für Mitglieder von COLLEGA e.V. € 150,-,
alle Preise zuzüglich € 6,90 € Versandkosten und 19% Umsatzsteuer.

Bestellung
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Bei der Bestellung gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen

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13.10.2014

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Opa fährt sicherer als Papa

Das schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 08.10.2014 und widerlegt damit ein oft verbreitetes Vorurteil. Der Artikel von Ingrid Karb ist auf der Homepage der FAZ veröffentlicht.  

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13.10.2014


   

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

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