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Steuerberater schadensersatzpflichtig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25.09.2014 (Aktenzeichen IX ZR 199/13) entschieden, dass ein Steuerberater den Schaden ersetzen muss, der einem Mandanten entsteht, wenn der steuerliche Berater einen Einspruch ohne Rücksprache mit dem Mandanten zurück nimmt.

Es ist wohl selbstverständlich, dass der Steuerberater seine Mandanten fragen muss, ob ein eingelegter Einspruch weiter verfolgt werden soll. Die eigenmächtige Rücknahme des Einspruchs kann nicht hingenommen werden.

Der BGH befasst sich sehr ausführlich mit der Frage, welche Fachliteratur ein Steuerberater lesen und beachten muss. Die Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" gehört jedenfalls dazu. Dagegen müssen zum Beispiel die Verlautbarungen des Bundesfinanzhofs über anhängige Verfahren nicht beachtet werden.  Im Streitfall ging es auch darum, ob die Zeitschrift "Der Ertragssteuerberater" zur Pflichtlektüre eines steuerlichen Beraters gehört. Das hat der BGH verneint.

Der BGH hat das Urteil vom 25.09.2014 (Aktenzeichen IX ZR 199/13) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof.

Hinweise von Frau Marianne Kottke, LSWB München. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2014+++
20.10.2014

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EuGH kippt Pauschalbesteuerung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 09.10.2014 (Aktenzeichen C 326/129) entschieden, dass die deutsche Pauschalbesteuerung von Erträgen aus sogenannten "intransparenten Investmentfonds" gemäß § 6 InvStG den freien Kapitalverkehr beschränkt.

Sehr ausführlich befasst sich Dr. Peter Bujotzek, Rechtsanwalt, im Handelsblatt am 14.10.2014 mit der Problematik. Link zum Handelsblatt.

Dr. Wilhelm Schwarzmayr, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München  weist darauf hin, dass sich diese Entscheidung nicht nur auf Steuerveranlagungen, sondern auch auf offene Straf- und Bußgeldverfahren zugunsten der Beschuldigten auswirkt.

Das Urteil ist noch nicht auf der Homepage des EuGH veröffentlicht. Weitere Pressemeldungen findet man über Google "EuGH online Pauschalbesteuerung"

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2014+++
20.10.2014

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Umfrage Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat wie jedes Jahr sein Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2014" veröffentlicht. Endlich wurde gleichzeitig mit der Veröffentlichung - die kein Politiker ernst nimmt - eine Umfrage gestartet: "Sind Sie dafür, dass die Verschwendung von Steuergeldern bestraft werden soll?"

Bestrafung reicht nicht, es muss auch eine Haftung für verschwendetes Staatsvermögen (=Steuergelder) eingeführt werden und zwar neben der gesetzlichen Schadensersatzpflicht nach § 823 Abs. 2 BG. So, wie es bei jedem Privatmann und Unternehmer geregelt ist. Das muss im Übrigen auch für Banken gelten, für deren Unvermögen, Leichtsinn und Unlauterkeit der Steuerzahler haftbar gemacht  wurde und in Zukunft wohl auch wird.

An 18.10.2014 hatten über 98% der an der Umfrage Teilnehmenden mit "ja" gestimmt. Der Bund der Steuerzahler will das Ergebnis dem Bundestag vorlegen. Man kann nur hoffen und wünschen, dass diese begrüßenswerte Aktion nicht wie so viele andere derartige Vorhaben nach wenigen Wochen in Vergessenheit geraten wird.

Link zur Homepage Bund der Steuerzahler, um sich an der Umfrage zu beteiligen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2014+++
 20.10.2014

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Bundestag beschäftigt Scheinselbständige?

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet am 07.10.2014 darüber, dass der Deutsche Bundestag sogenannte Besucherführer als Selbständige behandelt und daher keine Sozialversicherungsbeiträge abführt. Die Deutsche Rentenversicherung betrachte diesen Personenkreis als sogenannte "Scheinselbständige" und fordere daher 1,45 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge nach.

Das leidige Thema der Scheinselbständigen beschäftigt jeden steuerlichen Berater bis zum Überdruss. Insofern kann man es nur begrüßen. dass die Damen und Herren Abgeordneten in der Praxis erleben, welchen Schrott an Gesetzen sie produzieren. Der Artikel in der SZ bringt wohlbekannte Begriffe, wie zum Beispiel diesen Satz:

 "Es geht dabei um die Frage, ob das Parlament gegen seine eigenen Gesetze verstoßen hat, die Besucherführer als "Scheinselbständige" beschäftigt und ihnen damit jahrelang Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben. Juristisch ist dies alles andere als ein Kavaliersdelikt. Im Strafgesetzbuch sind dafür Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vorgesehen."

Der Unterschied zu "normalen" Bürgern ist nur, dass man diese eindeutig erkennen und bestrafen kann und auch bestraft, in der Institution "Deutscher Bundestag" wird man wohl - wie so oft - keinen Schuldigen finden können.

Die Süddeutsche Zeitung hat den Artikel von Thomas Öchsner vom 07.10.2014 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Süddeutschen Zeitung.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2014+++
 20.10.2014

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PKW-Nutzung Fahrten Wohnung - Betriebsstätte nicht umsatzsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 69/14 vom 15.10.2014 auf sein Urteil vom 05.06.2014 (Aktenzeichen XI R 35/12) hin. Danach erfolgt die Verwendung eines PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für außerbetriebliche Zwecke und ist daher nicht umsatzsteuerpflichtig.

Der BFH weist in der Pressemitteilung auf folgendes hin:

"Anders als ein Arbeitnehmer suche ein Unternehmer wie im Streitfall der Kläger als Organträger der GmbH seinen Betrieb auf, um dort unternehmerisch tätig zu sein. Seine Fahrten zwischen Wohnort und Unternehmen (Betrieb) dienten der Ausführung von Umsätzen. Angesichts des klaren Überwiegens der unternehmerischen Verwendung sei es unbeachtlich, dass die Heimfahrten auch privaten Charakter hätten."

Der BFH hat die Pressemitteilung 69/14 vom 15.10.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2014+++
 20.10.2014

  

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