Termine 3. Quartal 2019. Bitte notieren
26.07.2019 |
27.09.2019 146. COLLEGA-TAG - bitte Termin vormerken - Einladung folgt im August 2019 |
|
26.07.2019 |
27.09.2019 146. COLLEGA-TAG - bitte Termin vormerken - Einladung folgt im August 2019 |
|
Die Stiftung Warentest hat auf Ihrer Homepage einen Beitrag veröffentlicht: "Strom tanken an der Ladestation – das reinste Tarifchaos"
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.07.2019 das Schreiben "Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren;
Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen, des Beiblatts zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen" veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Broschüre mit der Richtsatzsammlung für 2018 und den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben 2019 veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 40/2019 vom 11.07.2019 auf sein Urteil vom 15.01.2019 (Aktenzeichen VIII R 24/15) hin. Aufgrund der in diesem Fall gewählten Gestaltung entfiel eine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 41/2019 vom 11.07.2019 auf seinen Beschluss vom 13.03.2019 (Aktenzeichen XI R 28/17) hin. Danach hat er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob "ein Unternehmer, der im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, aus von ihm hierfür bezogenen Bauleistungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist."
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung Nr. 11 vom 17.06.2019 auf sein Urteil vom 23.05.2019 (Aktenzeichen 3 K 1007/18 E) hin. Danach kann "auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sog. "Fünftel-Regelung“)" angewendet werden.
Das Landgericht Berlin hat auf seinem Portal sein Urteil vom 02.02.2018 (Aktenzeichen: 85 S 98/16 WEG) veröffentlicht. Danach verstößt es gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vergabe von größeren Aufträgen zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten gefasst wird, wenn zuvor nicht mehrere (in der Regel mindestens drei) Vergleichsangebote eingeholt worden wurden.