• COLLEGA e.V.

COLLEGA Gastmitglied werden

Werden Sie COLLEGA Gastmitglied. Ihre Vorteile:

  • Ihre Mitgliedschaft ist für sechs Monate kostenfrei. Sie sparen 72 Euro
  • Sie können am 146. COLLEGA TAG kostenfrei teilnehmen. Sie sparen 100 Euro. Die Einladung zum 146. COLLEGA-TAG finden Sie hier
  • Sie können am 147. COLLEGA-TAG kostenfrei teilnehmen. Sie sparen 100 Euro.
  • Kein Risiko: Ihre Gastmitgliedschaft endet am 29.02.2020 automatisch, wenn Sie nicht einen Aufnahmeantrag als Vollmitglied stellen.

So werden Sie Gastmitglied bei COLLEGA: Laden Sie den Antrag auf kostenfreie Gastmitgliedschaft  herunter und schicken Sie ihn ausgefüllt zurück. Die Satzung finden Sie hier 

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Kammerfachtag am 25.10.2019

Die Steuerberaterkammer München veranstaltet am 25.10.2019 den Kammerfachtag 2019. Die Veranstaltung findet im Sofi tel Hotel Munich Bayerpost, Bayerstraße 12, 80335 München statt. COLLEGA ist wie schon den Vorjahren offizieller Sponsor des Kammerfachtags. Wir werden mit einem Stand an dem Kammerfachtag teilnehmen und freuen uns auf Ihren Besuch. Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie hier.

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Vorsteuerabzug für Sportflugzeug

STRECK MACK SCHWEDHELM weisen am 06.09.2019 auf ihrer Homepage auf das Urteil der Finanzgerichts (FG) Köln vom 04.07.2019 (Aktenzeichen 10 K 1962/15) hin. Das FG hat den Vorsteuerabzug für die Anschaffungs- und Unterhaltskosten eines Sportflugzeugs zugelassen.

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Erbringt der Steuerberater Dienste höherer Art nach § 627 Abs. 1 BGB?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 02.05.2019 (Aktenzeichen IX ZR 11/18) entschieden, dass es sich bei der "Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung" nicht um Dienste höherer Art handelt. Allerdings kann der Vertrag von dem Mandanten fristlos gekündigt werden, wenn der Steuerberater mit steuerlichen Angelegenheiten und der Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung betraut ist.

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Pensionszahlungen und Gehalt verdeckte Gewinnausschüttung?

Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung 15 vom 02.09.2019 auf sein Urteil vom 25.07.2019 (Aktenzeichen 10 K 1583/19 K) hin. Danach stellen Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

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Tel. 08709/92230 · Fax 08709/922333 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!