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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 57 vom 12.09.2019 auf seine Urteile vom 0.7.05.2019 (Aktenzeichen VIII R 22/15 und VIII R 31/15) hin. Danach sind Stückzinsen, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen, als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalforderung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig.
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Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf am 15.09.2019 sein Urteil vom 12.07.2019 (Aktenzeichen 3 K 3307/16 F) auf seiner Homepage veröffentlicht. Es ging um die Frage, die die jeweilige Restnutzungsdauer mehrerer Gebäudeteile aus den Baujahren 1905, 1989 und 1992 zu ermitteln ist.
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Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf am 15.09.2019 sein Urteil vom 17.04.2019 15 (Aktenzeichen K 1127/18) auf seiner Homepage veröffentlicht. Bei der Günstigerprüfung war zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige eine Entschädigung nach dem Europaabgeordnetengesetz bezog und von seiner Ehefrau getrennt lebte. Die Berechnungen ergeben sich aus der Urteilsbegründung, die dem Steuerpflichtigen Recht gibt.
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Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf am 15.09.2019 sein Urteil vom 20.08.2019 15 (Aktenzeichen 6 K 481/19 AO) auf seiner Homepage veröffentlicht. Danach wurde ein Verein zu Recht nicht als gemeinnützig anerkannt, weil in seiner Satzung keine den Anforderungen der Mustersatzung i. S. des § 60 Abs. 1 Satz 2 AO entsprechende Regelung zur Selbstlosigkeit enthalten ist.
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Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in seinem Praxisticker Nr. 651 vom 13.09.2019 darauf hin, dass das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Internetseite eine ausführliche Information zur Handhabung der Bescheinigung A 1 bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz veröffentlicht" hat.
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Küffner Maunz Langer Zugmaier (KMLZ) weisen in Ihrem Newsletter 37/2019 darauf hin, dass das BMF die deutschen umsatzsteuerlichen Regelungen zur Organschaft durch eine Gruppenbesteuerung ersetzen möchte (BMF, Eckpunktepapier vom 14.03.2019).
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Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) mit der Durchführung einer Befragung beauftragt. "Erstmals wurden neben dem statistischen Berichtssystem der Steuerberater (STAX) zwei Schwerpunktthemen behandelt: Digitalisierung und Fachkräftesicherung.
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