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Keine Kettenschenkung

Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seinem Newsletter 4/2019 auf sein Urteil vom 20.08.2019 (Aktenzeichen) hin. Im Urteilsfall wurde festgestellt, dass eine Schenkung von der Großmutter an deren Tochter und die Weiterschenkung vom gleichen Tag an die Tochter der Tochter keine Kettenschenkung darstellt.

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