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Nichtanwendungserlass bei Gehaltsumwandlungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 05.02.2020 das Schreiben "Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen; Anwendung des BFH-Urteils vom 1. August 2019 -VI R 32/18 -(BStBl II Seite ■■■1) BEZUG Erörterung in der Sitzung LSt I/2020 zu TOP 6 GZ IV C 5 -S 2334/19/10017" veröffentlicht. Damit hat die Finanzverwaltung die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs außer Kraft gesetzt. Sie hat zusätzlich im Rahmen eines Gesetzentwurfs eine Festschreibung der von ihr gewollten Rechtsanwendung in die Wege geleitet.  

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Grundrentengesetz Referentenentwurf vorgelegt

Die Bundesregierung hat am 16.01.2020 unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen" einen Referentenentwurf des Grundrentengesetzes vorgelegt.  

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Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 06 vom 06.02.2020 auf sein Urteil vom 27.11.2019 (Aktenzeichen V R 23/19) hin. Der BFH kommt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das für seine Tätigkeit eine Festvergütung erhält, nicht als Unternehmer tätig ist.  

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