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148. COLLEGA-TAG am 24.04.2020 in München

Das soeben bekannt gewordene Urteil des FG Münster vom 20.12.2019 bestätigt unsere seit Jahren vorgetragenen Bedenken. Das Finanzgericht sah in der Entscheidung, bei der es um die Beweiskraft der Kassenführung eines Gastwirts ging, die Schätzungen des Finanzamts als zu gering an. Lediglich wegen des Verböserungsverbots ist es bei der von der Auswirkung sehr schlimmen Zuschätzung des Finanzamts geblieben. Wir werden dieses Urteil beim 148. COLLEGA-TAG ausführlich besprechen.

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Kassenschätzung: Ein Urteil mit Folgen

Das Finanzgericht Münster hat am 20.12.2019 (Aktenzeichen 4 K 541/16 E,G,U,F) die Schätzungen des Finanzamtes, die aufgrund einer Betriebsprüfung bei einem Gastwirt ergangen waren, bestätigt. Aber nur wegen des Verböserungsverbots kamen die Beträge der vom FG für richtig erachteten höheren Schätzung nicht zur Anwendung. Das Urteil entspricht der Rechtslage.

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Kinder im Straßenverkehr

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle weist in seiner Pressemitteilung vom 20.02.2020 auf sein Urteil vom 19.02.2020 (Aktenzeichen 14 U 69/19) hin, in dem es ein achtjähriges Kind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt hat. Ein Anspruch gegen die Eltern des Kindes bestehe aber nicht, weil diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

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Haftung des Nachbarn bei Brandschaden

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 29.01.2020 auf sein rechtskräftiges Urteil vom 17.10.2019 (Aktenzeichen  24 U 146/18) hin. Danach haftet eine Grundstückseigentümerin für den Schaden, der nach einem Brand in einem auf der Grundstücksgrenze errichteten Schuppen entsteht.

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