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Corona und der Kanzleialltag

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat am 16.03.2020 den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen siehe Link. 
Damit tritt eine bisher unvorstellbare Änderung in den privaten und beruflichen Umgebungen ein. COLLEGA-Wochen-Ticker versucht nachfolgend, einige wichtige Hinweise für den Kanzleialltag zu geben.

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wer muss sein Geschäft schließen?

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat am 16.03.2020 in der Pressemitteilung Nr. 96 mitgeteilt:
"Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart." Link
Und das gilt in Bayern: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat am 16.03.2020 den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen siehe Link

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Aufzeichnungspflicht auch für Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG

Das Finanzgericht Münster hat am 16.03.2020 unter anderem das Urteil vom 25.02.2020 (Aktenzeichen 5 K 2066/18 U) veröffentlicht. Da Bankbelege und Nachweise über Ausgangsrechnungen und Geldeingänge nicht vollständig vorgelegt wurden, erfolgten Zuschätzungen. An dem Urteil ist aber von besonderer Bedeutung, dass das Gericht die umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten aus § 22 UStG "unmittelbar  auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG" anwendbar sieht. 

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
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