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Beitragsbemessungsgrenzen 2015

Die Bundesregierung hat die ab 01.01.2015 geltenden neuen Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung veröffentlicht.

Einleitungssatz der Bundesregierung: "Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die entsprechende Verordnung passierte den Bundesrat."

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen wurden auf der Homepage der Bundesregierung veröffentlicht.. Link Homepage Bundesregierung 

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2014+++

09.12.2014

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