BMF-Schreiben zu Corona
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.03.2020 das Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.03.2020 das Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.03.2020 mitgeteilt, wie die bis 10.03.2020 ergangenen BMF-Schreiben und gleich lautendem Ländererlasse anzuwenden sind. Hierbei wird auf ein gleichzeitig erlassene Positivliste verwiesen.
Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat auf seiner Homepage Informationen zur Bayerischen Soforthilfe und das entsprechende Antragsformular veröffentlicht.
Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist auf die Pressemitteilung 057 vom 23.03.2020 des Bayerisches Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat hin. Danach können betroffene Unternehmer in Bayern die Rückzahlung der 1/11 Umsatzsteuervorauszahlung beantragen.
Die Steuerberaterkammer München veröffentlicht auf ihrer Homepage wichtige Hinweise zum Corona Virus und weist auf wichtige Websites für Unternehmer hin.
Die Bayerische Staatsregierung hat einen Fragen - und Antworten-Katalog zur Ausgangsbeschränkung herausgebracht. "Darf ich mein Kind zum Bäcker schicken?" "Darf ich meine Eltern besuchen?" und viele weitere Fragen sollen helfen, durch diese schwierige Zeit zu kommen.
Die Anbieter von Lohn- du Gehaltsabrechnungsprogrammen bieten Berechnungsmodule für das Kurzarbeitergeld an. Es sind mehrere Formalien zu beachten.
"Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen." Dieser Hinweis wurde am 23.03.2020 auf der Homepage der Bundesregierung veröffentlicht.