Corona Hilfen
Die Kanzlei Peters Schönberger & Partner (PSP) hat auf ihrer Homepage einen "PSP Corona Helpdesk für Unternehmen" veröffentlicht.
Die Kanzlei Peters Schönberger & Partner (PSP) hat auf ihrer Homepage einen "PSP Corona Helpdesk für Unternehmen" veröffentlicht.
Die Steuerberaterkammer München hat auf ihrer Homepage den Newsletter zu Fragen zur Corona-Krise laufend erneuert.
Die Bundessteuerberaterkammer hat ihren FAQ-Katalog mit dem Stand 02.04.2020 aktualisiert. Es werden wichtige Fragen wie die Haftung des Steuerberaters gegenüber Banken, beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte am 20.03.2020 mit, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten können, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen.
Das Netzwerk der Steuerberater WiFö weist darauf hin, dass die Gewährung von KfW-Darlehen durch die notwendigen Bonitätsprüfungen erschwert und teilweise sogar unmöglich gemacht wird.
Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB) veröffentlicht in dem Praxisticker 673 einen Artikel "Strafrechtliche Risiken der Corona-Hilfen und Beweisvorsorge" von RA/FAStR Daniel Dinkgraeve, LL.M./EMBA.
Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage Informationen zur Corona-Krise und insbesondere zur Dauer der Kontaktbeschränkungen veröffentlicht.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat am 01.04.2020 eine Stellungnahme zur Leistungsverweigerung veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weist in einer Mitteilung vom 03.04.2020 darauf hin, dass es "Corona-bedingte Beratungskosten fördert. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler sollen bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil bekommen."
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilte am 03.04.2020 mit, dass in der Corona-Krise Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilte am 03.04.2020 mit, dass sich bei Grenzpendlern, die im Homeoffice arbeiten, Auswirkungen auf die steuerliche Aufteilung zwischen dem Wohnsitzstaat und dem Staat der Beschäftigung ergeben können.
Die Steuerberaterkammer München teilt am 03.04.2020 mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen FAQ-Katalog "Corona" (Steuern) herausgegeben hat.
Die 59. Münchner Steuerfachtagung musste wegen der Corona-Krise abgesagt werden. Die gedruckten Tagungsunterlagen werden zum Erwerb angeboten.
Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS Verlag) stellt zahlreiche Merkblätter - zum Beispiel auch Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Einrichtung eins Homeoffice - zu Verfügung.