Herzliche Weihnachtsgrüße
COLLEGA
wünscht allen Mitgliedern, Kunden, Partnern, Freunden und Kollegen
ein besinnliches, ruhiges und schönes Weihnachtsfest
und ein gutes, erfolgreiches neues Jahr
bei bester Gesundheit und in Frieden.
Ganz herzlich dürfen wir uns für Ihr Vertrauen
und für Ihre Unterstützung bedanken
Ihre Teams von
COLLEGA e.V. COLLEGA Software GmbH
Ganz besonders dürfen wir uns für die vielen guten
Wünsche zu Weihnachten und zum Neuen Jahr bedanken.
Wir erlauben uns, diese im Rahmen dieser Ausgabe
des COLLEGA-Wochen-Ticker auf das Herzlichste zu erwidern.
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Offenbar ist eine weitere Änderung der § 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) geplant.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weis in seiner Pressemitteilung Nr. 182/2014 vom 05.12.2014 auf seinen Beschluss vom gleichen Tag (Aktenzeichen V ZR 5/14) hin. Danach kann ein Wohnungseigentümer nicht gerichtlich gegen einen anderen Wohnungseigentümer vorgehen, wenn die Wohnungseigentümer dies bereits gemeinschaftlich beschlossen haben.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 183/2014 vom 09.12.2014 auf seine drei Urteile vom 09.12.2014 (Aktenzeichen X ZR 147/13, X ZR 85/12, X ZR 13/14) hin.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 185/2014 vom 10.12.2014 auf sein Urteil vom 10.12.2014 (Aktenzeichen VIII ZR 90/14) hin. Hier lauert eine Falle.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.12.2014 Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (Ergänzung des BMF-Schreibens vom 09.12.2014) veröffentlicht.
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Die Bundesregierung teilt in ihrer Pressemitteilung 437/2014 mit, dass der Solidaritätszuschlag auch über das Jahr 2019 hinaus bleiben wird.
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