TSE Code auf Kassenbons
Kassenbons werden jetzt immer häufiger mit zusätzlichen Angaben, den TSE-Daten, ausgedruckt.
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Nach § 7 Absatz 4 Nr. 1 beträgt der Abschreibungssatz 3%. Verluste und damit die Annahme der Liebhaberei lassen sich nicht dadurch vermeiden, dass ein Abschreibungssatz von 1,25% angesetzt wird.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 12.06.202 auf die durch COVID-19 bedingten Regelungen hin:
"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbstständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie"
Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)" vorgelegt.
Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes " vorgelegt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 11.06.2020 "Abgeltungsteuer; Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) im Jahr 2019; Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG" darauf hin, dass bei dieser Kapitalerhöhung gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden können, die zu geringeren Steuern führen.
Die Bundesfinanzakademie hat sich im Zeichen von Corona mit der Frage "Wie Sie Führung und Zusammenarbeit auf Distanz meistern" befasst und hierzu am 12.06.2020 ein Schreiben veröffentlicht.
Steuerberater Professor Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer und Präsident der Steuerberaterkammer München, weist in zwei gleichlautenden Editorials im Deutschen Steuerrecht und in den NWB, jeweils Hefte 24, unter dem Titel "Die Corona-Krise: Herausforderung und Chance zugleich" auf die Rolle hin, die der Gesetzgeber in dem Konjunkturpaket vom 03.06.2020 den Steuerberatern zugedacht hat.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.06.2020 den Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens zur "befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020" veröffentlicht.