Eine schöne Adventszeit
Das COLLEGA-Team wünscht allen Lesern, Freunden und Kunden eine schöne und besinnliche Adventszeit. Bleiben Sie vor allem gesund!
Das COLLEGA-Team wünscht allen Lesern, Freunden und Kunden eine schöne und besinnliche Adventszeit. Bleiben Sie vor allem gesund!
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23.11.2020 eine Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2021 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen und damit von der Umsatzsteuer befrei sind, veröffentlicht.
III C 1 -S 7068/19/10002 :002
Das Webinar "Die Verfahrensdokumentation in der Praxis" des LSWB wird am 03.12.2020 wegen des regen Zuspruchs zum dritten Mal wiederholt. Die Die Einladung des Landesverbands der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) finden Sie hier: Einladung. Hier geht's zur Online-Buchung des LSWB
Die Referenten und ihre Themenschwerpunkte:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Schreiben vom 13.11.2020 "Vorsorgeaufwendungen, Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2021..." veröffentlicht.
IV C 3 - S 2221/20/10002 :002
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Schreiben vom 19.11.2020 "Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz; Rechtswidrigkeit des Abzugsverbotes nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG" veröffentlicht.
I V C 3 - S 2221/14/10006 :002
Das Bundesfinanzministerium (BMF) am 27.11.2020 eine Pressmitteilung veröffentlicht: "Stark durch die Krise: Dezemberhilfe kommt, Überbrückungshilfe wird deutlich erweitert und verlängert."
Der Bundesrat weist auf seiner Homepage darauf hin, dass er am 28.11.2020 24 Gesetze aus dem Bundestag gebilligt hat.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 054/20 vom 19.11.2020 auf sein Urteil vom 13.05.2020 (Aktenzeichen VI R 4/18) hin. Danach können Kosten für die Reinigung einer öffentlichen Straße und Handwerksleistungen, die in der Werkstatt des Handwerkers erbracht werden, keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG zur Folge haben.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 055/20 vom 26.11.2020 auf sein Urteil vom 21.07.2020 (Aktenzeichen IX R 26/19) hin. Danach dürfen Finanzgerichte eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (BMF) ermittelte Aufteilung ersetzen.
Anzeige: Günter Hässel bezeichnet die betriebswirtschaftliche Verfahrensdokumentation als mehrfachen Gewinnbringer. Er schlägt vor, mit einer Bestandaufnahme aller bisherigen schriftlichen und mündlichen Regelungen zur Unternehmensführung zu beginnen. Es sei klar, dass jedes Unternehmen alle Abläufe irgendwie geregelt habe, sonst könne es nicht existieren. Es fehle nur an den ordnenden Strukturen. Deshalb und aufgrund der fehlenden Kostendisziplin werde viel Geld verschenkt. Außerdem sei diese Gestaltung nicht betriebsprüfungssicher.