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Anleitungen zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Anzeige: "Das größte Problem bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist, dass man nicht weiß, womit man anfangen soll. Außerdem wissen die meisten Unternehmer nicht, worauf es ankommt und wie man das Ganze beschreiben soll" sagt Günter Hässel. Hier hilft die umfangreiche Bedienungsanleitung mit Beispielen zur Beschreibung der von TAXOS-Software GmbH herausgegebenen Formulierungshilfen zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation. 

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Transparenzregister wird Vollregister

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10.02.2021 eine Pressemitteilung veröffentlicht: "Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz) beschlossen." veröffentlicht.   

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Anlegerschutz soll verbessert werden

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10.02.2021 eine Pressemitteilung veröffentlicht: "Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ abschließend um, das gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2019 vorgelegt wurde." veröffentlicht.   

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Informationsaustauschgesetz automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.02.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz -FKAustG; Bekanntmachung einer vorläufigen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2021" 
GZ IV B 6 -S 1315/19/10030 :032   

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Einschränkung des Steuerabzugs bei Vergütungen im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und Nummer 6 Einkommensteuergesetz

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.02.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Vergütungen im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und Nummer 6 Einkommensteuergesetz für die zeitlich befristete Überlassung sowie Veräußerung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind." 
GZ IV B 8 -S 2300/19/10016 :007   

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