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Steuerberater-Vergütung für Verwaltungsverfahren nach § 40 StBVV

Die Steuerberaterkamme München weist in ihren Kammermitteilungen vom Oktober 2020 unter "Die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden nach § 40 StBVV" darauf hin, dass Steuerberater und Rechtsanwälte für derartige Verfahren nunmehr die gleiche Vergütung erhalten. Das wurde durch den pauschalen Hinweis in § 40 StBVV erreicht, dass die für die Vergütung der Steuerberater nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden sind.

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