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Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden


Die Steuerberaterkammer München weist in ihrem Sondernewsletter vom 18.03.2021 darauf hin, dass nach einem BMF Schreiben vom 18.03.2021 "Keine Umsatzbesteuerung von Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021" erhoben wird.

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