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Übergangsregelung für Kassen- und Parkscheinautomaten

Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat am 03.05.2021 das Schreiben "Übergangsregelung bis zur Aufnahme von Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge in die Ausnahmetatbestände der Kassensicherungsverordnung" veröffentlicht.
GZ IV A 4 - S 0319/21/10001 :001

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