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Vorkaufsrecht des Mieters

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 10/2015 vom 21.01.2015 auf sein Urteil vom 21.1.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 51/14) hin, nach dem einem Mieter Schadensersatz zusteht, wenn sein gesetzliches Vorkaufsrecht missachtet wird.

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