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Verfahrensdokumentation ein Gewinnbringer

Anzeige: Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist für jeden Unternehmer*in mit Gewinn verbunden. Für Steuerberater*innen zunächst für die eigene Kanzlei und danach bei der Beratung der Mandanten. Der Gewinn liegt neben der Vermeidung von absolut unnötigen Steuermehrzahlungen vor allem in den möglichen Ertragsverbesserungen. Durch die Untersuchung und Beschreibung der betrieblichen Abläufe erkennt man ganz automatisch die ertragssteigenden Verbesserungsmöglichkeiten. Nähe Details beschreibt Günter Hässel in seinem Blog "Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer."

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Schadensausgleich COVID-19

Die Steuerberaterkammer München weist in ihrem Sonder-Newsletter vom 15.07.2021 darauf hin, dass die Bundesregierung einen "Kurzüberblick Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19" veröffentlicht hat.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

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