Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.11.2021 ein Schreiben "Umsatzsteuer; Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit" veröffentlicht.
GZ III C 2 - S 7200/19/10003 :005
Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten
Zitat aus dem BMF Schreiben vom 05.11.2021:
"Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung bei Geldspielgeräten ist der - nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums - mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer (EuGH-Urteil vom 5. Mai 1994, C-38/93 (BStBl II S. 548))."
Das BMF hat das Schreiben vom 05.11.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 46
15.11.2021
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#Umsätze aus Geldspielgeräten