133. COLLEGA-TAG am 24.04.2015
Am 24.04.2015 findet der 133. COLLEGA-TAG in München statt.
Am 24.04.2015 findet der 133. COLLEGA-TAG in München statt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 43/2015 vom 25.03.2015 auf drei Urteile vom gleichen Tag hin, nach denen in Wohnungseigentumsgemeinschaften zusammen geschlossene natürliche Personen den Schutz als Verbraucher genießen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 42/2015 vom 25.03.2015 auf sein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen VIII ZR 38/14 )hin, nach dem im Rücktrittsfall auch bei Untergang des den Kaufgegenstand darstellenden Kraftfahrzeugs der Kaufpreis zurückbezahlt werden muss.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 17/2015 vom 26.03.2015 auf sein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen 2 AZR 237/14) hin, nach dem das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle greift.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung 05/2015 vom 26.03.2015 darauf hin, dass es im Urteil vom 24.03.2015 (Aktenzeichen I-1 U 42/14) für eine Schadensschätzung den Fraunhofer-Marktpreisspiegel der "Schwacke-Liste" vorziehe.
Die Bundesregierung weist in einer Mitteilung vom 26.03.2015 auf vier Neuregelungen hin, die im April 2015 in Kraft treten.
Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 anzuheben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist mit BMF-Schreiben vom 18.03.2015 darauf hin, dass ab 01.01.2015 die spanische Quellensteuer auf die im Abzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden kann.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat eine Resolution zum Mindestlohn veröffentlicht.
COLLEGA wünscht allen Mitgliedern, Kunden, Freunden und deren Mitarbeitern und Angehörigen ein schönes Osterfest. |