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Karenzzeit nach Kanzleiveräußerung

Das Finanzgericht Köln weist in seiner Pressemitteilung 03/2015 auf sein Urteil vom 03.12.2014 (Aktenzeichen 13 K 2231/12) hin. Zu entscheiden war, welche Karenzzeit nach dem Verkauf einer Steuerberatungskanzlei zur Erhaltung der Steuerbegünstigungen des Veräußerungsgewinns einzuhalten ist.

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