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Erbverzicht mit Folgen

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 10.04.2015 auf seinen Beschluss vom 28.01.2015 (Aktenzeichen 15 W 503/14) hin. Danach gilt ein Erbverzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden.

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