Bolzplatz keine Mietminderung
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 72/2015 auf sein Urteil vom 29.04.2015 (Aktenzeichen ZR 197/14) hin, nach dem der Vermieter nicht für jede nachträglich eingetretene Lärmbelästigung haftet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 72/2015 auf sein Urteil vom 29.04.2015 (Aktenzeichen ZR 197/14) hin, nach dem der Vermieter nicht für jede nachträglich eingetretene Lärmbelästigung haftet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 71/2015 auf sein Urteil vom 29.04.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 104/14) hin, nach dem die gesetzlichen Verjährungsfrist durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZdK (Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes) nicht verkürzt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 70/2015 auf sein Urteil vom 28.04.2015 (Aktenzeichen XI ZR 378/13) hin, in dem er sich erneut mit den Beratungspflichten der Banken bei Zinssatz-Swap-Verträgen befasst hat.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 29/2015 vom 29.04.2015 auf sein Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 13/14) hin.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 30/2015 vom 29.04.2015 auf sein Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14) hin, nach dem für die Feststellung von Verlustvorträgen grundsätzlich keine Bindungswirkung an Einkommensteuerbescheide bestehe.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 28/2015 vom 22.04.2015 auf sein Urteil vom 18.02.2015 (Aktenzeichen IV R 35/11) hin zur Buchwertminderung bei Holzeinschlägen zum Zweck der Anlegung befestigter Wirtschaftswege oder Lagerplätze.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 20.11.2013 (BStBl. I 2013 Seite 1493) eine Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) abgelehnt, wenn diese nur mit der Erhöhung der Einkünfte nach einer Außenprüfung begründet wurde.
Die Bundesregierung weist auf teilweise sehr bedeutende Neuregelungen hin, die zum 01.05.2015 in Kraft getreten sind.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 22.04.2015 auf sein Urteil vom 10.03.2015 (Aktenzeichen 9 U 246/13) hin, nachdem ein Geschädigter den Schaden insgesamt oder zumindest als abgrenzbaren Teil beweisen muss.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 23.04.2015 auf sein Urteil vom 12.03.2015 (Aktenzeichen 1 RVs 15/15) hin, nachdem es nicht strafbar ist, eine Kreditkarte nach dem Tod des Ausstellers noch zu nutzen.