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Änderung Umsatzsteueranwendungserlass aufgrund GoBD

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 05.05.2015 den Umsatzsteueranwendungserlass vom 01.10.2010 geändert.

Im Hinblick auf den Wegfall der GDPdU und die neu erlassenen GoBD war eine Änderung der Umsatzsteueranwendungserlasses offenbar notwendig. Immerhin können Bürger und ihre Berater feststellen, dass die Finanzverwaltung die Änderung mehr als 4 Monate nach dem Inkrafttreten der GoBD veröffentlicht hat.

Das Bundesfinanzministerium hat die Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2015
11.05.2015

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