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Ärztliche Zwangsmaßnahmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 120/2015 vom 14.07.2015 (Aktenzeichen XII ZB 89/15) darauf hin, dass er am 14.07.2015 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt habe, ob die im Jahre 2013 eingeführten Bestimmungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen teilweise verfassungswidrig sind.

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