Dr. Peter Küffner Ehrenpräsident des LSWB
Bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des Landesverbands der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) wurde Dr. Peter Küffner einstimmig zu Ehrenpräsidenten gewählt.
Bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des Landesverbands der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) wurde Dr. Peter Küffner einstimmig zu Ehrenpräsidenten gewählt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemittelung 124/2015 auf sein Urteil vom 23.07.2015 (Aktenzeichen III ZR 346/14) hin. Danach ist der Transport minderjähriger Mitglieder eines Amateursportvereins zu Sportveranstaltungen grundsätzlich eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemittelung 125/2015 auf sein Urteil vom 23.07.2015 (Aktenzeichen I ZR 83/14) hin. Danach verstößt ein Händler gegen die Buchpreisbindung, wenn er beim Ankauf gebrauchter Bücher Gutscheine ausgibt, die ohne weitere Gegenleistung bei Erwerb neuer Bücher eingelöst werden können.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 50/2015 vom 22.07.2015 auf sein Urteil vom 14.04.2015 (Aktenzeichen VI R 89/13) hin. Danach unterliegen Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel i.S. von § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemittelung 51/2015 vom 22.07.2015 auf sein Urteil vom 25.03.2015 (Aktenzeichen X R 20/13) hin. Danach ist diese Schätzungsmethode nunmehr nur unter den im Urteil genannten Einschränkungen zulässig.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemittelung 52/2015 vom 22.07.2015 auf seinen Beschluss vom 16.06.2015 (Aktenzeichen XI R 15/13) hin. Der BFH hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob ein anteiliger Vorsteuerabzug auch dann möglich ist, wenn ein hoheitlicher Betrieb Geräte zu weniger als 10% zur Erbringung steuerpflichtige Umsätze nutzt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14.07.2015 die Richtsatzsammlung für 2014 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2014 und 2015 veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 22.07.2015 eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gemacht.
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung Nr. 8 vom 15.07.2015 auf sein Urteil vom 29.05.2015 (Aktenzeichen 4 K 3236/12) hin. Danach sind die Kosten für eine Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig.
Das HPI Hasso-Plattner-Institut weist in seiner Pressemitteilung vom 24.07.2015 darauf hin, dass im ersten Halbjahr 2015 weltweit mehr Schwachstellen gemeldet wurden als 2014 insgesamt.