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Gefälligkeit oder Geschäftsführung ohne Auftrag

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemittelung 124/2015 auf sein Urteil vom 23.07.2015 (Aktenzeichen III ZR 346/14) hin. Danach ist der Transport minderjähriger Mitglieder eines Amateursportvereins zu Sportveranstaltungen grundsätzlich eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt.

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Diätmittel als außergewöhnliche Belastung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 50/2015 vom 22.07.2015 auf sein Urteil vom 14.04.2015 (Aktenzeichen VI R 89/13) hin. Danach unterliegen Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel i.S. von § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

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Vorsteuerabzug auch bei weniger als 10% unternehmerischer Nutzung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemittelung 52/2015 vom 22.07.2015 auf seinen Beschluss vom 16.06.2015 (Aktenzeichen  XI R 15/13) hin. Der BFH hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob ein anteiliger Vorsteuerabzug auch dann möglich ist, wenn ein hoheitlicher Betrieb Geräte zu weniger als 10% zur Erbringung steuerpflichtige Umsätze nutzt.

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