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Kindergeld Kostenentscheidung durch Klage anfechten

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 56/2015 vom 12.08.2015 auf sein Urteil vom 13.05.2015 (Aktenzeichen III R 8/14) hin. Danach kann eine in einer Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung in einer Kindergeldsache nur mit einer Klage angefochten werden.

Aus der Pressemitteilung: "Gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung muss unmittelbar Klage erhoben werden; ein Wahlrecht zwischen Einspruch und Klage besteht nicht. Im Urteilsfall hatte der Kläger daher zu Unrecht zunächst Einspruch gegen die Kostenentscheidung eingelegt".

Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung 56/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2015
17.08.2015

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